Die Pressesendung

Welche Presseerzeugnisse können Sie als Pressesendungen verschicken?
Hier die formalen Kriterien:
Zeitungen und Zeitschriften, die
– eine kontinuierliche innere und äußere Gestaltung aufweisen,
– überwiegend aus formatgleichen und beidseitig bedruckten Blättern (mindestens 9 cm x 14 cm) bestehen (diese werden durch Falzung oder durch eine buchbinderische Verarbeitung zu einer Einheit zusammengefasst),
– als identische Vervielfältigungen in einem presseüblichen Druckverfahren hergestellt sind und dabei jedermann zugänglich sein müssen sowie periodisch – mindestens einmal im Quartal erscheinen
– auf der Titelseite den Titel und die Nummer oder die Bezeichnung „Sondernummer“ tragen (wobei der Erscheinungstag oder eine der Erscheinungsweise entsprechende Bezeichnung aus der Titelseite oder aus dem Impressum hervorgehen kann).


Welche inhaltlichen Kriterien müssen darüber hinaus erfüllt sein?
Zweck der Presseerzeugnisse muss sein, Informationen oder Unterhaltendes öffentlich zu verbreiten.
Welche Beilagen sind möglich?
– Inhaltsgleiche Druckerzeugnisse wie z. B. Werbeprospekte, Presseerzeugnisse ohne Vertrag PrD.
– Gegenstände bis zu einer Höhe von 30 mm wie z. B. Beigaben, Werbeproben.
– Rechnungen und Zahlungsverkehrsvordrucke, die ausschließlich eine Entgeltforderung für das
Trägerobjekt enthalten, sofern sie den gleichen Betrag ausweisen.
Bitte beachten Sie: Die PRESSESENDUNG muss schwerer sein als das Gesamtgewicht aller Beilagen.
Beigefügte Presseerzeugnisse ohne Vertrag PrD werden wie Druckerzeugnisse mit den Trägerobjekten gewogen und mit dem Gesamtgewicht der Sendung abgerechnet.


Wie hoch ist die Mindesteinlieferungsmenge?
1.000 Exemplare je Erscheinungsnummer.


Wann dürfen Sie Druckerzeugnisse nicht als Pressesendungen verschicken?
– Wenn es sich dabei um Prospekte, Werbepost (direct mail) oder Bestellkataloge handelt oder um
– Sammelwerke, deren Texte überwiegend nicht aus sich heraus verständlich sind.


Was gilt für den Versand von Sondernummern?
Sondernummern, die als PRESSESENDUNG versandt werden, müssen ebenfalls sämtliche genannten Kriterien erfüllen. Ansonsten werden sie als INFOPOST berechnet.

 

Detailierte Informationen und Preise entnehmen Sie bitte der Infobroschüre Pressesendung der Deutschen Post AG